


Sommer 2021
MASTERPROJEKT Globale Lieferketten der Landschaftsarchitektur
Thema und Anlass
Falls die entwerfende und bauende Disziplin ‘Landschaftsarchitektur’ es versäumen sollte, eine fundamental selbstkritische und bedingungslos globale Perspektive einzunehmen, können die beiden, zweifelsfrei größten ökologischen und ökonomischen Aufgaben unserer Zeit, nicht überzeugend angegangen werden: 1.) das Parieren der weltweiten Folgen des Klimawandels; und 2.) das zukünftige Er-reichen wirklicher (genuiner) Nachhaltigkeit (sustainability). Unter dem Aspekt genuiner Nachaltigkeit (genuine sustainability), bezogen auf unseren fachlichen Hintergrund ‘Design- und Baupraxis’ so-wie dieses angebotene Analyse- und Entwurfsprojekt, muss vor allem das Thema der Baumaterialien beleuchtet werden, die in landschaftsarchitektonischen Projekten in unseren Breitengraden verwendet werden. Solange es zum Beispiel nicht ungewöhnlich ist, dass ein großer Teil jenen Sandes, der für die Betonproduktion im Rahmen unserer Bauprojekte verwendet wird, unter Umständen aus Ländern stammt, die teilweise zehntausende Kilometer entfernt liegen, und in denen fehlende Umweltstandards und Schutzmaßnahmen zu katastrophalen Ausbeutungs- und Zerstörungsprozessen führen, verdient selbst die Profession der Landschaftsarchitektur ihr zweifelsohne überdurchschnittlich po-sitives ökologisches Image in keiner Weise. Diesem offensichtlichen Problem, beziehungsweise Widerspruch, gehen wir in unserem Projekt gemeinsam nach. Wir machen uns auf den Weg, herauszufinden, wie zukünftig verhindert werden kann, dass der kreative landschaftsarchitektonische Designprozess an einem Ort, zu Zerstörungsprozessen an einem anderen Ort führt. Zu diesem Zweck müssen wir uns einem Thema widmen, das zunehmend an Bedeutung gewinnen wird—den sogenannten Lieferketten.
Im Juni 2011 haben die Vereinten Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die die Verletzung von Menschenrechten durch Wirtschaftsunternehmen verhindern sollen. Sie definieren die staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Um diese Leitprinzipien in Deutschland umzusetzen, hatte die deutsche Bundesregierung zunächst auf freiwilliges Engagement gesetzt. Im Dezember 2016 wurde ein diesbezüglicher Überprüfungsmechanismus eingerichtet, der als Ergebnis offenlegte, dass viel zu wenige Unternehmen ihre menschenrechtliche, und damit auch ihre ökologische und ökonomische Sorgfaltspflicht erfüllen. Die Landschaftsarchitektur, als baugewerbliche Unternehmung, wird in diesem Zusammenhang noch nicht einmal erwähnt. Dies sollte sich zukünftig unbedingt ändern, unserer Ansicht nach.
Organisation
Wir werden uns ein großes, für alle zugängliches, zeitgenössisches landschaftsarchitektonisches Ensemble vornehmen, und analysieren, wieweit die entsprechenden Lieferketten des verwendeten Baumaterials zurückverfolgt werden können. Danach werden wir einen Neu-Entwurf dieses Ensembles angehen, der genuin nachhaltig und ökologisch vertretbar sein sollte. Keine leichte Aufgabe, aber eine echte Herausforderung für talentierte Entwerferinnen und Entwerfer.